Steuern
Luzern
Das Dividendenprivileg besteht seit 2005. Somit reduziert sich bei einer Mehrheitsbeteiligung die Einkommenssteuer um 50%, die Vermögenssteuer um 40%.
Neu können pro Kind für die Eigenbetreuung Fr. 2‘000.- abgezogen werden. Bei Fremdbetreuung in Folge Berufstätigkeit beträgt der Abzug gesamthaft im Maximum Fr. 6‘700.-. Die Abzüge werden für Kinder bis 15 Jahre gewährt.