Neues Revisionsgesetz
Inkrafttretung 2007, Anwendung ab Geschäftsjahr 2008
Natürliche Personen sind nach wie vor nicht revisionspflichtig (EF, KG, KommG)
Alle juristischen Personen sind grundsätzlich unabhängig
der Rechtsform revisionspflichtig,
z.B. auch GmbH’s mit folgenden Einschränkungen:
|
|
Art der Revision |
|
Revisor |
|
|
|
|
|
Publikumsgesellschaften und wirtschaftlich bedeutende Unternehmen |
|
ordentliche Revision "Full Scope Audit" (neu u.a. Kontrolle IKS) |
|
staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen |
|
|
|
|
|
Grosse Unternehmen
mit folgenden Schwellenwerte mind. Umsatz |
|
ordentliche Revision |
|
|
|
|
|
|
|
Kriterien nicht erfüllt |
|
eingeschränkte Revision "Review" |
|
staatlich zugelassene/r Revisor/in |
|
|
|
|
|
Kleinunternehmen mit weniger als durchschnittlich 10 Vollzeit-Arbeitsstellen |
|
Verzicht auf Revision möglich falls alle Beteiligten einverstanden |
|
|
|
|
|
|
|
Vereine und Stiftungen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
obige Schwellenwerte erreicht |
|
ordentliche Revision |
|
|
|
|
|
|
|
Schwellenwerte nicht erreicht |
|
Stiftungen |
|
eingeschränkte Revision |
|
|
Familien- und kirchliche Stiftungen |
|
von Revisionspflicht befreit |
|
|
Personalvorsorgestiftungen |
|
unterstehen BVG |
|
|
Vereine |
|
von Revisionspflicht befreit |
Freiwilligkeit
statt eingeschränkter Revision kann eine ordentliche Revision durchgeführt werden (Kreditgeber, Banken, Lieferanten etc.)
keine Verzicht auf Revision sondern eingeschränkte Revision durchführen
Vereine und Stiftungen, welche befreit sind, können eingeschränkte Revision durchführen
bei eingeschränkter Revision kann der Revisionsumfang freiwillig ausgedehnt werden
Opting-out
Sofern auf eine Revision verzichtet wird (wenn Voraussetzungen dazu gegeben sind)
gelten folgende Vorgehensweisen:
GV-Beschluss bis zum 30. Juni des Folgejahres vor der Genehmigung
der Jahresrechnung
auf Verzicht bzw. zum Opting-out, ev. Anpassung der Statuten und
Anmeldung beim
Handelsregister-Amt unter Einreichung folgender Belege:
Verzichtserklärung sämtlicher Gesellschafter oder
entsprechendes GV-Protokoll
lezte Jahresrechnung mit Revisionsbericht
ev. öffentliche Urkunde Statutenänderung
Bei Neugründungen Statuten entsprechend ausgestalten mit
Erklärung zum Verzicht auf eine
eingeschränkte Revison.