Neues GmbH Gesetz
Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue GmbH-Gesetz in Kraft. Dabei sind verschiedene Änderungen von Interesse, u.a.:
1 Gründer genügt (bisher brauchte es mindestens 2 Gründer)
Mindestkapital Fr. 20'000, vollständige Liberierung (bisher mind. Fr. 10'000)
Nominalbetrag pro Anteil Fr. 100 (bisher 1'000)
Revisionsstelle grundsätzlich vorgeschrieben (bisher fakultativ), möglich ist ein Opting-out (siehe neues Revisiongesetzt).